Lärmschutz

Flugverkehr ist auch im Zeitalter moderner Technik mit Lärm verbunden. Er wird durch einen Großteil der im Flughafennahbereich lebenden Bevölkerung direkt wahrgenommen. Die Verminderung der Fluglärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner ist ein zentrales Umweltziel der Mitteldeutschen Flughafen AG. Mit dem Ziel, die Lärmauswirkungen auf das Umland möglichst gering zu halten, haben wir freiwillig eine Reihe von Maßnahmen getroffen. 

Aktiver Lärmschutz

Aktiver Schallschutz ist die Reduzierung des Lärms an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg des Schalls.

Die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes am Flughafen Leipzig/Halle umfassen:

Alle an den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden verkehrenden Flugzeuge erfüllen in Bezug auf ihre maximal zulässige Lärmemission die EU-weit vorgegebenen Mindestanforderungen. Demnach müssen sie die Lärmgrenzwerte nach Maßgabe des Kapitels 3, Anhang 16, der Richtlinien der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) einhalten.

Die Start- und Landeentgelte sind von der jeweiligen Lärmzertifizierung des Flugzeugtyps abhängig. Danach bezahlen moderne Flugzeuge, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, geringere Gebühren als ältere und somit auch lautere Maschinen. Den Fluggesellschaften wird somit ein Anreiz zum Einsatz lärmärmerer Luftfahrzeuge gegeben. Die lärmemissionsabhängige Staffelung der Entgelte ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen zur Reduktion des Fluglärms an unseren Standorten.

Um die Lärmbelästigung im unmittelbaren Flughafennahbereich zu verringern, hat der Flughafen Leipzig/Halle Lärmschutzwände und einen Lärmschutzwall errichtet. Diese befinden sich unter anderem entlang der Ortschaft Freiroda sowie im Südbereich des Flughafens angrenzend an das Frachtvorfeld der DHL.

Diese Maßnahmen begrenzen die auftretenden Geräusche, die bei der Bodenabfertigung am Flughafen entstehen.

Starts und Landungen für den planmäßigen Passagierverkehr sind an unseren Flughäfen seit dem Sommerflugplan 2008 in der Zeit von 23.30 Uhr bis 05.30 Uhr nicht mehr zulässig.

Ausbildungs- und Übungsflüge sind nur montags bis samstags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig. Die Trainingsrunden sind so gelegt, dass Ortschaften in unmittelbarer Nähe des Flughafens möglichst nicht überflogen werden.

Flugverfahren (Flugrouten) werden gemäß § 32 Abs. 4c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit § 27a Abs. 2 S. 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), der Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen in Deutschland, durch Rechtsverordnung (Durchführungsverordnung zur LuftVO) festgesetzt.

Die Beteiligung der Fluglärmkommissionen und die Einbeziehung des Umweltbundesamtes stellt sicher, dass die Lärmschutzinteressen der örtlichen Betroffenen erfasst und ausreichend berücksichtigt werden können.

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) legt als zuständige Planungsträgerin für Flugverfahren dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bei beabsichtigten Neueinführungen oder Änderungen von Flugverfahren jeweils eine prüffähige Planung vor.

Am Verfahren beteiligt sind auch die Fluglärmkommission nach § 32b LuftVG und das Umweltbundesamt, mit dem gemäß § 32 Abs. 4c LuftVG ein sogenanntes Benehmen erstellt werden muss. Im Rahmen des erforderlichen Rechtsetzungsverfahrens besteht die Verpflichtung, alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte hinreichend zu ermitteln und abzuwägen.

Bereits bei der Planung von Flugverfahren berücksichtigt die DFS neben den Kriterien Sicherheit, Erfüllung der Kapazitätsanforderungen und Streckenlänge auch die Fluglärmbelastung. Die von der DFS erarbeiteten Varianten werden der örtlichen Fluglärmkommission vorgestellt und durch diese bewertet. Deren Beratungsergebnisse werden bei der abschließenden Abwägung berücksichtigt und zusammen mit einer Verfahrensempfehlung an das BAF eingereicht.

Das BAF prüft im Rahmen eines sorgfältigen Abwägungsprozesses, ob die vorgeschlagenen Planungsentwürfe der DFS ordnungsgemäß und gesetzeskonform sind und leitet sie parallel an das Umweltbundesamt zur Stellungnahme, um nachfolgend im Benehmen mit diesem Amt einen abschließenden Verordnungsvorschlag an das Bundesjustizministerium zur Rechtsförmlichkeitsprüfung weiterzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Verfahren vom BAF als Rechtsverordnung festgelegt und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.

In der Praxis können Flugzeuge nicht immer präzise entlang den vorgegebenen An- und Abflugrouten fliegen. Ursachen dafür sind unter anderem Wind- bzw. Wetterlage oder die flugphysikalischen Eigenschaften der einzelnen Flugzeugmuster. Umgeben werden die Flugrouten von den sogenannten Flugerwartungsgebieten. Diese sind besonders nach dem Start meist nur wenige 100 m breit. Je weiter und höher das Flugzeug vom Flughafen entfernt ist, desto breiter werden diese. Ein Abweichen von einer Idealfluglinie stellt, sofern dies innerhalb des festgelegten Flugerwartungsgebietes geschieht, keine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Sichtanflug von Flugzeugen ist nachts nicht gestattet.

Nur Flugzeuge, die über instrumentengeführte Navigationseinrichtungen verfügen, dürfen unsere Flughäfen anfliegen. Die Flugzeuge müssen sich hierfür 20 km vor dem Airport auf der Grundanfluglinie befinden. Damit wird sichergestellt, dass das seitliche Anfliegen im Nahbereich des Flughafens unterbunden wird.

Zum Schutz vor dem Lärm von Triebwerksprobeläufen errichtete die Flughafen Leipzig/Halle GmbH eine Triebwerksprobelaufhalle. Diese kann von Flugzeugen bis zur Größe einer Antonow AN 124 bzw. eines Airbus A 380 genutzt werden.

Um die Verfügbarkeit der 2008 in Betrieb genommenen Halle signifikant zu steigern, wurde die Triebwerksprobelaufhalle 2022 umgebaut. Dabei wurden die Strömungsverhältnisse in der Halle verbessert, so dass sie künftig auch bei ungünstigen Windverhältnissen genutzt werden kann.

Passiver Schallschutz

Als passiven Schallschutz bezeichnet man bauliche Maßnahmen, die den Lärm am Ort seiner Einwirkung mindern.

Erfahren Sie allgemein mehr zum Thema Passiver Schallschutz

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Lärmmessungen

Die kontinuierliche Messung des Fluglärms in der Umgebung des Flughafens ist eine gesetzliche Verpflichtung. In § 19a LuftVG ist festgelegt, dass der Unternehmer eines Flughafens auf dem Flughafen und in dessen Umgebung »Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben« hat. Insbesondere geht es darum, über langfristige Messungen die Entwicklung der Fluglärmbelastung zu kontrollieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.

An allen Messstellen wird kontinuierlich gemessen und für jede Sekunde werden Messwerte aufgezeichnet. Der so ermittelte Pegelzeitverlauf und individuell einstellbare Fluglärm-Erkennungsparameter, welche standortspezifisch und in Abhängigkeit der jeweiligen am Messstandort vorherrschenden akustischen Umgebungsbedingungen (Grundgeräusche, Fremdgeräusche) eingestellt werden, ermöglichen es, ein Fluglärmereignis als solches zu erkennen. Daneben können mit Hilfe der Parameter und durch Kontrolle der Audioaufzeichnungen Fremdgeräusche, wie beispielsweise Auto- und Schienenlärm oder Vögel ausgefiltert werden.

Einmal täglich werden die Messwerte vom Vortag in die Zentrale übertragen und dort den Flugbewegungen zugeordnet. Das heißt, jedes Fluglärmereignis wird mit der verursachenden Flugbewegung korreliert.

Unter Verwendung der Meteorologiedaten wird zudem geprüft, ob im Messzeitraum extreme Witterungsbedingungen (z. B. sehr hohe Windgeschwindigkeiten) vorherrschten. Sollte das der Fall sein, werden die unter diesen Bedingungen erhobenen Lärmereignisse automatisch gekennzeichnet und aus der Statistik entfernt.

Erst nach abschließender manueller Prüfung und Korrelation jedes einzelnen Fluglärmereignisses werden die akustischen Kenngrößen, wie zum Beispiel der Dauerschallpegel, berechnet und für nachfolgende Auswertungen, zusammen mit allen akustischen und meteorologischen Mess- und Kennwerten, gespeichert.
Neben der allgemeinen Fluglärmüberwachung dienen diese qualitätsgesicherten Daten als Basis für die Berichterstattung an die Fluglärmkommission und die Veröffentlichung auf der Internetseite sowie für die Beantwortung von Fluglärmbeschwerden.

Die Daten werden durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr sowie durch die Lärmschutzkommission des Flughafens Leipzig/Halle kontrolliert.

 

Standorte der Lärmmessstellen:

  • Messstelle 1: Städtisches Klinikum Dresden; Industriestraße 40, 01129 Dresden-Pieschen
  • Messstelle 2: Gomlitzer Höhe 13; 01108 Dresden-Weixdorf
  • Messstelle 3: Medinger Straße 12, 01458 Ottendorf-Okrilla; OT Hermsdorf
  • Messstelle 4: Kiefernweg 34, 01109 Dresden

Messberichte

Die Daten der Messstellen fließen in monatliche Berichte der Fluglärmüberwachung ein. Die jüngsten Berichte können Sie hier abrufen:

Archiv:

Lärmmessungen und TraVis

Das Fluglärminformationstool TraVis (Track Visualisation) liefert zuverlässige Daten rund um den Flughafen Leipzig/Halle. 
Sowohl in einer Karten- als auch in der Satellitenansicht zeigt die Software neben den aktuellen auch die archivierten Flugspuren von An- und Abflügen

Das Besondere an TraVis: Mit dem Tool können die Lärmdaten sogar für einen selbst gewählten Standort – beispielsweise über dem eigenen Haus – bestimmt werden. Nach der Auswahl einer Messstation werden die Lärmdaten angezeigt.

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Als ergänzende Information sind zu allen Flugbewegungen Flugplandaten, Steig- und Sinkprofile der Flugzeuge sowie Distanzanzeigen zum eigenen Standort verfügbar. Des Weiteren können für die einzelnen Lärmmessstellen die aktuellen Pegel-Diagramme abgerufen werden. Aus Flugsicherheitsgründen erscheinen die aktuellen Daten mit einer zehnminütigen Verzögerung. Daten aus der Vergangenheit sind im Archiv abrufbar.

Zur standortgenauen Anzeige kann auf der Internetseite die gewünschte Adresse eingegeben oder das Haussymbol aus der Kopfzeile an die gewünschte Stelle gezogen werden. Die Messstationen sind als farbige Punkte angezeigt. Bei einem Geräuschpegel unterhalb der individuellen, dem Umgebungsgeräusch angepassten Start- und Stoppschwelle wird der Messpunkt grün angezeigt, bei einem höheren Schallpegel färbt sich der Punkt gelb. Sobald der Pegel als Fluglärmereignis erkannt wird, färbt sich der Messpunkt rot. Ein grauer Messpunkt zeigt an, dass er zum Beispiel bei Gewitter oder starken Windböen eine Ausfallzeit aufzuweisen hat.

Zum Fluglärminformationstool TraVis

Fluglärmschutzbeauftragter für Sachsen und Sachsen-Anhalt

Das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat zum 1. September 2021 die Stelle eines Fluglärmschutzbeauftragten geschaffen. Jörg Puchmüller ist als zentraler Ansprechpartner für die Flughafenanrainer und deren Bürgerinitiativen, die Fluglärmkommissionen, die Luftverkehrswirtschaft, die Behörden, die Deutsche Flugsicherung, die Flughafenbetreiber sowie den Regionalbeauftragten für den Flughafen Leipzig/Halle vermittelnd tätig.

Seit August 2024 ist Sachsens Fluglärmschutzbeauftragter auch für Sachsen-Anhalt tätig.

Weitere Informationen:

Sachsens Fluglärmschutzbeauftragter jetzt auch in Sachsen-Anhalt unterwegs

Sachsens Beauftragter für Fluglärmschutz nimmt Arbeit auf

Fluglärmkommission

Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe für den Flughafen Leipzig/Halle

Für Verkehrsflughäfen wird nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Kommission gebildet, welche die Genehmigungsbehörde des Flughafens sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die zuständige Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät.

Die Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle ist ein Gremium, dem zurzeit 21 Mitglieder angehören. Die Mitglieder der Kommission werden von der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, berufen.
Die Kommission trifft sich regelmäßig im März und November jeden Jahres, bei Bedarf auch öfter.
Die Kommission ist über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterrichten. Sie kann selbst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vorschlagen. Diese Vorschläge besitzen keinen verpflichtenden, sondern empfehlenden Charakter. Halten die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die Flugsicherungsorganisation die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründe mitteilen.

Weitere Informationen zur Fluglärmkommission finden Sie auf der Internetseite des Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Fluglärm-Portal

 Die deutschen Fluggesellschaften, Flughäfen und die Deutsche Flugsicherung haben gemeinsam ein Internetportal entwickelt, um das Informationsangebot zum Thema Fluglärm im Netz zu verbessern.

 

Begriffserklärung

Aufwachreaktion bedeutet eine Dosis-Wirkungs-Beziehung von nächtlichem Fluglärm und der Auswirkung auf den Schlaf.

Aufwachreaktion bedeutet eine Dosis-Wirkungs-Beziehung von nächtlichem Fluglärm und der Auswirkung auf den Schlaf.

Beim äquivalenten Dauerschallpegel (Leq) wird der über eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort gemessene Lärm auf ein vergleichbares Dauergeräusch umgerechnet. Der Leq wird in dB(A) ausgedrückt und ist ein weltweit anerkanntes Maß. Auch bei den im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgelegten Werten handelt es sich um äquivalente Dauerschallpegel.

Der meist benutzte Wert ist der energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3). Die Zahl in Klammern (3) gibt den Verdoppelungsparameter an. Dies bedeutet, die doppelte Zahl gleichartiger Schallereignisse führt ebenso wie die gleiche Zahl doppelt so lauter Einzelschallereignisse zu einem Anstieg des Dauerschallpegels um 3 dB(A) (das "A" bedeutet, dass das Frequenzspektrum der Geräusche entsprechend der Empfindlichkeit des menschliches Ohr korrigiert wurde).

Der Leq(3) berechnet sich aus der logarithmischen Summe der Schallereignispegel SEL (oder auch Lax genannt).

Wird üblicherweise zur Messung des Schallpegels benutzt, wobei die Schalleistung ins Verhältnis zu einer vereinbarten Bezugsschalleistung gesetzt wird. Abkürzung: dB.

Einwirkender Lärm, z. B. auf ein Wohngebiet, eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz.

Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) LDEN in Dezibel (dB(A))

LDay ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Tage erfolgen.

LEvening ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Abend erfolgen.

LNight ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegelgemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen.

Für die Lärmindizes gilt:

Als "Tag" gilt ein Zeitraum von 12 Stunden, der um 6 Uhr beginnt, als "Abend" gilt ein Zeitraum von 4 Stunden, der um 18 Uhr beginnt, als "Nacht" gilt ein Zeitraum von 8 Stunden der um 22 Uhr beginnt.

Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.

Mit objektiven Messverfahren allein ist nur Lautstärke, nicht aber Lärm zu erfassen. Bei der Messung von Schall wird jedoch die Eigenart der Wahrnehmung durch das menschliche Gehör berücksichtigt. Um dem Lautstärkeempfinden näherungsweise gerecht zu werden, wurde für akustische Messungen ein logarithmischer Maßstab gewählt. Die Maßeinheit ist das Dezibel, abgekürzt dB. Der Hörschwelle ist der Wert Null dB zugeordnet, der zehnfach stärkeren Schallintensität der Wert 10 dB, der hundertfachen 20 dB usw. Denn: Eine Verzehnfachung der Schallintensität empfindet das Gehör als Verdoppelung der Lautstärke.

Die Schmerzgrenze liegt bei etwa 130 dB. Da das Gehör zudem unterschiedlich empfindlich gegen hohe und tiefe Töne ist, wird in die Messgeräte zusätzlich ein genormter A-Filter eingeschaltet. Die Maßeinheit wird dementsprechend dB(A) genannt.

Maß für das subjektive Empfinden der objektiv als Schalldruckpegel gemessenen Stärke eines Schalls. Wird üblicherweise in der Maßeinheit phon angegeben.

Maximaler Wert eines Schallereignisses, auch Spitzenpegel genannt. Der Maximalpegel und die Länge eines Fluglärmereignisses gehen in die Berechnung des Schallereignispegels (SEL) ein, und der SEL in die Berechnung des Dauerschallpegels Leq(3).

Die Größe des Schalldrucks einer Quelle X im Verhältnis zum Bezugsschalldruck p0. L = 20 log (px/p0). Wird in Dezibel (dB) angegeben, oft mit Frequenzbewertung [z.B. dB(A)].

(auch LAE) Mit dem LAeq eng verwandter Parameter, mit dem einzelne Ereignisse erfasst werden (z.B. Fluglärm-Überflüge, Vorbeifahrten). Dabei wird die Schallenergie auf eine Zeitdauer von 1 sec normiert. Nach DIN 45643 [5] wird der LAX aus dem Maximalpegel und der so genannten t10- Zeit folgendermaßen berechnet:

LAX = LASmax + 10 log (t10/tref) – 3 dB
(tref = 1 Sekunde)

Unter der Ereignisdauer t10 (t10-Zeit) eines Flugereignisses wird die Zeit verstanden, in der der sekündliche Schallpegel größer als –10 dB des Maximalwertes ist (t10-Zeit).

Ausbreitungsgeschwindigkeit des Schalls. Sie ist vom Medium und dessen Temperatur abhängig. Bei Normaltemperatur beträgt sie etwa 343 m/s in Luft.

Um schwankende Schallpegel auf den früher üblichen Zeigerinstrumenten verfolgen zu können, wurden verschiedene Zeitkonstanten eingeführt: Fast, Slow, Impulse. In den Normen wird in der Regel vorgeschrieben, welche Z. anzuwenden ist.

Kurze Schallimpulse werden oftmals als wesentlich störender empfunden, als längere Schallereignisse. Deshalb wird bei Geräuschmessungen die Dauer der einzelnen Schallimpulse durch eine Zeitbewertung berücksichtigt. Bei der Fluglärmmessung wird die Zeitbewertung SLOW verwendet.