FAQ

Uns erreichen immer wieder Fragen zu Umweltthemen, beispielsweise zum Ablassen von Kraftstoffen während des Fluges.

Fuel Dumping ist ein Treibstoffablassverfahren für Notfallsituationen.

Aufgrund ihrer hohen Treibstoffkapazität sollten Langstreckenflugzeuge bauartbedingt nicht vollgetankt landen. Denn das zulässige Landegewicht dieser Flugzeuge liegt deutlich unter dem zulässigen Startgewicht.

Bei technischen Problemen, die unmittelbar nach dem Start auftreten und eine Landung notwendig machen, kann es  erforderlich sein, noch vor der Landung Treibstoff abzulassen, um so das Gewicht zu reduzieren.

Seit September 2018 werden die über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Fälle von Treibstoffnotablass durch das Luftfahrtbundesamt im Internet veröffentlicht.  Außerdem sind auf dieser Internetseite unter FAQ noch weitergehende Informationen verfügbar.

Zur aktuellen Bewertung hat das Umweltbundesamt (UBA) 2018/2019 im Auftrag der Umweltministerkonferenz eine Untersuchung zu Umfang und Auswirkungen von Treibstoffnotablässen auf Umwelt und Gesundheit, basierend auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen, vorgenommen. Der entsprechende UBA-Bericht „Treibstoffschnellablass aus Luftfahrzeugen: Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit“ kann hier heruntergeladen werden.

Als Wirbelschleppen werden die zwei gegenläufigen Luftwirbel bezeichnet, die jedes Flugzeug auf seiner Flugbahn hinterlässt.

Die Luftwirbel entstehen, weil infolge des Druckunterschieds zwischen Unter- und Oberseite der Auftrieb erzeugenden Tragflächen an deren Enden eine Umströmung von unten nach oben erfolgt. Bei ausgefahrenen Landeklappen verstärkt sich die Intensität der hinter dem Flugzeug verbleibenden schlauchartigen Wirbel.

Im Normalfall lösen sich Wirbelschleppen rasch auf. Bei Windstille und hohen Temperaturen können sie jedoch lange genug stabil bleiben, um auch außerhalb des Flugplatzgeländes den Boden zu erreichen.

Unter Schubumkehr versteht man eine Methode, bei der durch Umlenken des Schubes entgegengesetzt zur eigenen Bewegungsrichtung ein Luftfahrzeug abgebremst wird.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über den Einsatz des Verfahrens beim Piloten, der diese unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten trifft.
Die Schubumkehr darf am Flughafen Leipzig/Halle nur unter Auflage eingesetzt werden. „Der Einsatz von Schubumkehr beim Landen der Luftfahrzeuge ist auf den Start- und Landebahnen nur aus Gründen der Flugsicherheit zulässig.“ Dies ist im Luftfahrthandbuch für den Standort Flughafen Leipzig/Halle veröffentlicht.

Eine „Geräuschimmissionsmessung zur Bewertung der Schubumkehr beim Landeanflug“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit wies für den Flughafen Leipzig/Halle in einer exemplarischen Nacht bei zwei von 32 Landevorgängen den deutlich hörbaren Einsatz der Schubumkehr nach.