Bereich für Schallschutzansprüche erweitert sich: Neue Anspruchsberechtigte im Raum Lützschena-Stahmeln und Schkeuditz

Der Flughafen Leipzig/Halle betreibt neben zehn stationären Lärmmessstellen auch mobile Messanlagen. In Abstimmung mit der Fluglärmkommission kommen sie an unterschiedlichen Standorten zum Einsatz.

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Messungen im Ortsteil Lützschena-Stahmeln zeigten nun, dass hier aufgrund von geografischen Besonderheiten und bei bestimmten meteorologischen Bedingungen höhere Maximalpegel bei Startvorgängen auftreten, als in den Standardlärmberechnungen bisher berücksichtigt wurden.
Auf Grund des Abgleiches der durchgeführten Lärmmessungen mit angepassten Modellrechnungen wurde nunmehr ein Bereich ermittelt, in dem Anrainerinnen und Anrainer von durchschnittlich mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen sein können.

Auf Grund dieser Messergebnisse hat der Flughafen Leipzig/Halle gegenüber der Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zugesagt, dieses Gebiet in Lützschena-Stahmeln und Schkeuditz den Bereichen innerhalb der festgesetzten Nachtschutzzone gleichzusetzen. Damit erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, beim Flughafen einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen zu stellen. 

Zur Antragsstellung haben wir Informationen auf unserer Website veröffentlicht: Schallschutz Aktuell | Mitteldeutsche Flughafen AG (mdf-ag.com). Über die Eingabe der Adresse kann man hier zum Beispiel ermitteln, ob ein Anspruch auf Schallschutz besteht und sich nachfolgend die Antragsunterlagen herunterladen.

Die Fluglärmkommission wurde in ihrer Sitzung am 8.11.23 über dieses Vorgehen vorab informiert.