Themen, die bewegen
Was macht eigentlich die Fluglärmkommission?
„Welche Aufgaben und welche Rolle hat eigentlich die Fluglärmkommission?“ Das wollte ein Nutzer dieser Plattform gerne von uns wissen. Weiter interessierte ihn, welche Befugnisse die Kommission hat, oder handelt es sich etwa „lediglich um einen demokratischen Appendix“?
Um es vorwegzunehmen: Die Fluglärmkommission nimmt eine Reihe hochrelevanter Aufgaben wahr. Und sie ist definitiv alles andere als ein „funktionsloser Anhang“ (unsere Übersetzung von Appendix). Unser Beitrag erläutert kurz, was die Kommission tut und welchen Einfluss ihre Arbeit hat.
Die Fluglärmkommission berät und entwickelt eigene Vorschläge zum Lärmschutz
Eine Fluglärmkommission (FLK) muss es für jeden deutschen Verkehrsflughafen geben, für den eine gesetzliche Pflicht zur Festlegung eines Lärmschutzbereiches besteht. So gibt es § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vor. Das LuftVG benennt auch die Aufgabe der Lärmschutzkommission. Sie lauten: Beratung der Genehmigungsbehörde (für den LEJ ist dies das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, kurz SMWA) sowie des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BFA) und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Die FLK wird über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz unterrichtet. Sie kann selbst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vorschlagen. Diese Vorschläge besitzen keinen verpflichtenden, sondern empfehlenden Charakter. Halten die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die Flugsicherungsorganisation die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründe mitteilen.
Beratungen und Empfehlungen, die in konkrete Umsetzungen münden
Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass die Kommission bei der Errichtung der Messanlagen für die Fluglärmmessstellen einbezogen wird und über die Standorte berät. Zudem überwacht sie die Ergebnisse der Messungen auf Basis von Berichten. Bei der Festlegung oder Änderung von Flugverfahren redet die FLK ebenfalls mit. Sie diskutiert über Varianten, die von der Deutschen Flugsicherung vorgelegt werden, und gibt Empfehlungen für eine Vorzugsvariante. Sie kann auch selbst Vorschläge für Veränderungen bestehender Verfahren einbringen, welche dann durch die DFS auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Auch über den Betrieb und aktuell über die Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle (wir berichteten bereits) wird die FLK informiert. Und selbstverständlich gehen Stellungnahmen der FLK zu den Ausbauprojekten des LEJ in die Planung ein. In der Vergangenheit wurde ein großer Teil von Vorschlägen und Anträgen der FLK auch umgesetzt, vor allen mit Blick auf geeignete Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes.
Die 21 Mitglieder vertreten unterschiedliche Perspektiven und Interessen
Die Mitglieder der Kommission und deren Stellvertreter werden vom SMWA als Genehmigungsbehörde berufen. In der Fluglärmkommission für den LEJ sind 21 Mitglieder vertreten. Zu diesen gehören die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden im Umfeld des LEJ, die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm, die Industrie- und Handelskammern zu Leipzig und zu Halle-Dessau, das jeweils für Umweltfragen zuständige Landesministerium aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung, der Flughafen Leipzig/Halle sowie für die Luftfahrtindustrie die Condor Flugdienst GmbH (Passage), die European Air Transport Leipzig GmbH (Fracht) und das bundesweite Board of Airline Representatives in Germany. An dieser Aufzählung zeigt sich: Die Fluglärmkommission bringt alle mit Flugverkehr, Flughafenbetrieb und Fluglärm befassten bzw. von Fluglärm betroffenen Akteure an einen Tisch.
Halbjährliche Treffen sichern Kontinuität und Aktualität der Arbeit
Die Fluglärmkommission trifft sich routinemäßig zweimal im Jahr. Bei dringenden Anliegen oder speziellen fachlichen Themen, wie beispielsweise die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren oder die Änderung von Flugverfahren, können Sondersitzungen einberufen werden. Wenn komplexe Sachverhalte geklärt werden müssen, werden Unterausschussgruppen gebildet, die Beschlussvorlagen für die Kommission erarbeiten. Falls erforderlich, können auch externe Sachverständige in die Arbeit einbezogen werden.
Neben immer wiederkehrenden Punkten auf der Tagesordnung, zum Beispiel das Monitoring der Flugverkehrsentwicklung oder die Auswertung der Messungen der stationären und der mobilen Fluglärmmessanlagen, wird natürlich auch über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben diskutiert. Zusätzlich können alle Mitglieder der FLK Anträge zur Behandlung weiterer Themen stellen, die für sie beziehungsweise für die Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die sie vertreten, von Interesse sind.
Fazit: Kein leichter Job, aber ein wichtiger
Die Mitglieder der FLK, übrigens alle ehrenamtlich tätig, haben keinen einfachen Job. Sie sollen gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor Lärm- und Luftschadstoffimmissionen sicherstellen, ohne die Bedeutung des Flughafens als Wirtschaftsmotor der Region aus den Augen zu verlieren. Das ist eine Aufgabe mit viel Verantwortung, die die FLK sehr ernst nimmt. Denn gerade bei kritischen Themen, bei denen die Meinungen oft völlig konträr sind, ist eine sachgerechte Diskussion wichtig, um zu Lösungen zu kommen.
Aus Sicht des Flughafens hat sich die Fluglärmkommission jedenfalls bewährt. Sie ist ein wesentlicher Teil des Dialogs zwischen Flughafen, Gemeinden, Politik, Verbänden und Interessensgruppen. Die FLK trägt dazu bei, den Flughafenbetrieb und die Lebensqualität im Umfeld des LEJ gemeinsam weiter zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Fluglärmkommission, inklusive Dokumentationen der Sitzungen, Pressemitteilungen etc., finden Interessierte hier: https://www.verkehr.sachsen.de/9084.html
Spannende Einsichten in das Vorgehen und die Ergebnisse von 26 Jahre Arbeit der Fluglärmkommission gibt ein Arbeitspapier, zum Download hier: https://www.verkehr.sachsen.de/download/verkehr/Arbeitspapier_Fluglaermkommission.pdf