Themen, die bewegen
Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle 3/3
Während des Umbaus kann die Halle nicht für Probeläufe genutzt werden. Die Mitteldeutsche Flughafen AG hat deshalb beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung aller Triebwerksprobeläufe im Freien gestellt. Das SMWA hat dem Antrag unter strengen Auflagen zugestimmt.
Eine der Auflagen: Die Tests finden nur an zwei genau spezifizierten Punkten auf dem Flughafengelände statt, und zwar:
- in der Nähe der Triebwerksprobelaufhalle, auf dem Standort alte Start- und Landebahn im Südbereich des Airports
- auf einer Enteisungsfläche der Nordbahn, im nordwestlichen Teil des Airports nahe der Rollbrücke West.
Weitere Auflagen: Zwischen 22:00 abends und 06:00 Uhr morgens dürfen insgesamt pro Monat maximal fünf Triebwerksprobeläufe stattfinden. Und das auch nur dann, wenn unvorhersehbare Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Flugsicherheit dazu führen, dass ein Test stattfinden muss. Die Fluggesellschaften müssen jeden Test einzeln beantragen.
Die Einhaltung aller Auflagen wird dokumentiert, durch ein Lärm-Monitoring eines unabhängigen Sachverständigenbüros begleitet und durch den Fluglärmschutzbeauftragten Jörg Puchmüller überwacht.