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Jetzt ist aber Ruhe! Mit passivem Schallschutz zu besserem Schlaf: Lärmschutz am LEJ
Es kommt nicht nur auf die Dicke an
Aus Sicht des Lärmschutzes sind Fenster die größten Schwachstellen von Gebäuden. Spezielle Schallschutzfenster haben die Aufgabe, diese Schwachstelle abzudichten und störenden Lärm draußen zu halten. Man mag meinen, dass es dafür besonders dicke Scheiben braucht. Aber ganz so einfach ist es nicht. Richtig ist: Dickere Glasscheiben schwingen weniger, wenn sie von Schallwellen getroffen werden. Dadurch reduziert sich die Weiterleitung des Schalls.
Ein noch höherer Schutz kann jedoch erreicht werden, wenn in einem Fenster Scheiben unterschiedlicher Dicke verwendet werden. In der Regel bestehen Schallschutzfenster aus zwei Glasscheiben, die nach dem asymmetrischen Prinzip aufgebaut sind. Will sagen: Die äußere Scheibe ist dicker als die innere Scheibe. Die Abstände zwischen den Scheiben müssen groß genug sein, damit sich Schwingungen der äußeren Scheibe nicht auf die innere Scheibe übertragen. Bei Fenstern mit besonders hohen Schalldämmwerten kann zusätzliche eine spezielle Schallschutzfolie verwendet werden, die die Lärmübertragung in den Innenraum noch weiter reduziert.
Für jede Situation das richtige Fenster
Wie genau das einzusetzende Fenster aufgebaut ist, ist abhängig von der erforderlichen Schutzklasse. Die Schallschutzklasse von Fenstern wird nach der VDI-Richtlinie 2719 bemessen. Sechs Schutzklassen gibt es insgesamt. Fenster der geringsten Schutzklasse 1 können den von außen nach innen dringenden Lärm um zwischen 25 und 29 Dezibel reduzieren. Generell wird davon ausgegangen, dass eine Verringerung um 10 Dezibel als eine Halbierung der Lärmbelastung empfunden wird. Die höchste Schutzklasse 6 erreicht eine Verringerung der Lärmbelastung im Gebäude um 50 Dezibel oder sogar mehr. Welche Schutzklasse das im Einzelfall eingesetzte Fenster aufweisen muss, richtet sich nach der Lärmbelastung im Umfeld (Außenpegel) sowie nach dem Innenpegel im Gebäude und wird nach eingehender Begutachtung für jedes Gebäude mit Anspruch auf passiven Lärmschutz individuell festgelegt.
Beim Einbau auf Qualität und Fachkräfte setzen
Ein Schallschutzfenster allein macht noch keinen ruhigen Schlaf. Die Rollladenkästen müssen gedämmt werden (eine Mindestdämmung haben), damit der Lärm nicht darüber in den Raum übertragen wird. Auch der Rahmen und die Qualität des Einbaus müssen stimmen, damit die schalldämmenden Eigenschaften der Fenster voll zum Tragen kommen. Die DIN 4109 gibt allgemeine technische Richtlinien vor und enthält auch Hinweise für den sachgemäßen Einbau, der am besten einer Fachkraft überlassen wird.
Mit Lüftern gegen den Mief im Schlafzimmer
Der Schallschutz in Schlafräumen innerhalb des Nachtschutzgebietes kann nur gewährleistet werden, wenn die Fenster nachts geschlossen werden. Damit trotzdem genug Frischluft in den Schlafräumen verfügbar ist, können in die Schlafräume schallgedämmte Lüfter eingebaut werden. Diese Lüfter saugen Außenluft an, filtern sie und gewähren somit die Frischluftzufuhr.
Spezialwolle dämmt Mauern und Dächer
Bei Gebäuden, bei denen die Schallübertragung über das Dach oder durch die Außenwände problematisch ist, können spezielle Dämmstoffe, wie beispielsweise Steinwolle, verwendet werden, um die Lärmbelastung zu vermindern.
Lage im Nachtschutzgebiet als Voraussetzung für Anspruch auf passiven Lärmschutz
Wenn ein Anspruch auf passiven Schallschutz besteht, übernimmt der Flughafen vollständig die anfallenden Kosten für bauliche Maßnahmen. Ob Anspruch besteht, hängt vom Standort des Gebäudes ab. Im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen aus dem Jahr 2004 wurde in der Region des Flughafens Leipzig/Halle ein Nachtschutzgebiet festgesetzt, das im Juli 2009 durch die Landesdirektion neu festgelegt wurde. Das Nachtschutzgebiet hat eine Länge von rund 45 Kilometern und eine Breite von maximal sechs Kilometern. Innerhalb dieses Nachtschutzgebiets ist der Flughafen Leipzig/Halle verpflichtet, passive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist es mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.
Die Antragsfrist für passiven Schallschutz ist am 31. Dezember 2012 ausgelaufen. Aktuell arbeitet der Flughafen noch Anträge ab, die innerhalb der Frist eingegangen sind, jedoch nicht abschließend bearbeitet werden konnten, da beispielsweise Unterlagen fehlten oder die Eigentümer die Schallschutzmaßnahmen mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen verbinden wollten. Jeder Eigentümer der einen vollständigen Antrag eingereicht hat, hat eine Unterlage erhalten, in der die für die Erhöhung des Schallschutzes notwendigen baulichen Maßnahmen aufgeführt sind.
Neue Schutzzonen seit 2012
Neue Anträge auf passiven Schallschutz können nur für Gebiete gestellt werden, die innerhalb der Schutzzonen liegen, welche im Rahmen der „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle“ vom 15. Februar 2012 ausgewiesen wurden. Alle von der Verordnung ausgewiesenen Schutzbereiche liegen innerhalb des Nachtschutzgebiets.
Eine Karte des Nachtschutzgebiets finden Interessierte hier: https://www.mdf-ag.com/media/user_upload/Leipzig_Halle/PDF/Karte_Nachtschutzgebiet_Leipzig_Halle_Airport.pdf