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Bereich für Schallschutzansprüche wird in westlicher und südlicher Richtung erweitert
Ein weiterer Faktor: Die nahezu ausschließliche Nutzung der Start- und Landebahn Süd für Abflüge im Untersuchungszeitraum, der sich über die sechs verkehrsreichsten Monate mit dem höchsten Flugaufkommen nachts erstreckt. Die Start- und Landebahn Nord war im Untersuchungszeitraum auf Grund von Sanierungsarbeiten drei Monate gesperrt.
Die Überprüfung zeigt, dass Grundstücke in den Ortslagen Schkopau, Oberthau, Rübsen und weitere Bereiche in Süden der Stadt Schkeuditz im Jahr 2021 durchschnittlich von mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen waren. Bisher lagen diese Areale außerhalb des planfestgestellten Nachtschutzgebietes.
Das Ergebnis: Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner erweitert der Flughafen Leipzig/Halle daher das Nachtschutzgebiet um diese Bereiche in westlicher und südlicher Richtung. Anspruchsberechtigte Grundstückseigentümer in diesen Orten werden bis zum Jahresende informiert und können passive Schallschutzmaßnahmen beim Flughafen Leipzig/Halle beantragen.
Die rechtliche Grundlage bildet der Planfeststellungsbeschluss vom 11.04.2004, in dem ein 45 Kilometer langes und bis zu 6 Kilometer breites Nachtschutzgebiet festgelegt wurde. Darüber hinaus legte die Planfeststellungsbehörde Überprüfungsberechnungen für das Nachtschutzgebiet fest, die ab Frühjahr 2009 regelmäßig durchgeführt werden.
Weitere Details: https://www.mdf-ag.com/unternehmen/umwelt/flughafen-leipzig/halle-gmbh/laermschutz/