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Aktiv oder passiv, aber immer wirksam: Lärmschutz am LEJ

Das Fliegen und der Betrieb eines Flughafens verursachen Lärm. Das ist so, und das bestreitet auch niemand. Wie bereits in einem früheren Beitrag hier auf der Dialogplattform berichtet, gaben 22 Prozent der im Rahmen unserer Forsa-Umfrage Befragten an, dass sie sich häufig oder gelegentlich durch Fluglärm gestört fühlen.

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Für uns bedeutet das zwei Dinge: Wir haben in punkto Lärmschutz schon einiges erreicht, aber wir müssen an dem Thema dringend weiter dranbleiben. Und das wollen wir auch. Wie wir dabei vorgehen, welche Lärmschutzmaßnahmen bereits umgesetzt sind, wie sie wirken und was die Zukunft in Sachen leiserer Flugbetrieb bringen kann, möchten wir in einer kleinen Reihe vorstellen. 

Was versteht man eigentlich unter aktivem und passivem Lärmschutz? 

Aktiver Lärmschutz: Entstehung verringern, Ausbreitung verhindern

Als aktiver Lärmschutz wird die Verminderung des Lärms an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg des Schalls verstanden. Hierzu zählen alle Maßnahmen am Flughafen selber, zum Beispiel beim Betrieb am Boden, sowie auf den An- und Abflugrouten. Durch Lärmschutzwände und die Lärmschutzhalle für Triebwerksprobeläufe (derzeit in Modernisierung, auch hierzu haben wir schon berichtet) wird die Ausbreitung des Schalls verhindert. Die Folge: An den Häusern unserer Nachbarn kommt weniger Lärm an. 

Passiver Lärmschutz: Außengeräusche, die ins Gebäudeinnere gelangen, reduzieren

Zu den Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gehören beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenster und Lüftern sowie Dämmmaßnahmen an der Fassade. Durch diese baulichen Maßnahmen wird der Schall, der von der Außenseite eines Gebäudes in die Innenräume dringt, vermindert. Welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt werden, wird auf Basis der Außen-Innen-Pegeldifferenz berechnet. Dabei wird ebenfalls berücksichtigt, in welchem Maß die vorhandenen Bauteile des Raums, zum Beispiel das Mauerwerk, die Dachziegel, die Fenster mit/ohne Rollkästen oder die Balkon- beziehungsweise Terrassentüren, den an der Gebäudeaußenseite ankommenden Schall bereits dämmen. Wenn die vorhandene Schalldämmung geringer ist als die Schalldämmung, die zur Einhaltung der Kriterien erforderlich ist, kann das Gebäude beziehungsweise der betroffene Schlafraum entsprechend nachgerüstet werden.