Themen, die bewegen
Seit 21. März läuft die Online-Konsultation für den Ausbau „Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“
Die verantwortliche Genehmigungsbehörde für dieses Planfeststellungsverfahren ist die Landesdirektion Sachsen (LDS). Über die Durchführung der Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins hat das LDS bereits am 9. März 2022 in einer öffentlichen Bekanntmachung informiert.
Der Flughafen als Antragsteller ist in dieser Phase in der Warteposition. Jetzt sind die Einwenderinnen und Einwender gefragt. Sie können die Planunterlagen noch einmal einsehen und sich bei Bedarf gegenüber dem LDS insbesondere zu dem äußern, was der Flughafen als Vorhabenträger auf die ursprünglich eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen geäußert hat. Wichtig ist: Unabhängig davon, ob online oder in Präsenz, ein Erörterungstermin ist nicht öffentlich und es haben nur zur Teilnahme Berechtigte Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Wichtig ist: Nicht wir, sondern die LDS ist für das Verfahren verantwortlich. Doch auch bei uns landen Fragen zur Online-Konsultation. Einige Antworten auf grundsätzliche Fragen haben wir für Sie in einem Dokument zusammengestellt. Dieses finden Sie auf unserer Unternehmenswebseite im Bereich Unternehmen bei Ausbau.
Auf darüber hinausgehende Fragen können wir hier nicht eingehen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.