Passiver Schallschutz

Das Schallschutzprogramm am Flughafen Dresden

Freiwilliges Förderprogramm

Im Rahmen eines von 1996 bis 2002 realisierten freiwilligen Förderprogramms wurden bauliche Schallschutzmaßnahmen für Anwohner im Flughafennahbereich finanziell unterstützt. Gefördert wurden der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen sowie der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in den Schlafräumen. Das Förderprogramm hatte ein Investitionsvolumen von rund 2,8 Millionen Euro. Damit haben sich für mehr als 1.550 Anwohner in etwa 640 Wohnungen die Wohnbedingungen spürbar verbessert.

Sanierung und Verlängerung der Start- und Landebahn

2006 und 2007 hat der Dresdner Flughafen seine Start- und Landebahn von Grund auf saniert und um 350 auf 2.850 Meter verlängert. Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren wurden lärmphysikalische Gutachten vorgelegt. Auf Basis einer Prognose der Flughafenentwicklung bis 2020 wurde die bei Realisierung des Vorhabens voraussichtliche Belastung hinsichtlich des Fluglärms und des aus Abfertigungsvorgängen resultierenden Bodenlärms ermittelt. Diese Erkenntnisse wurden nachfolgend in einem lärmmedizinischen Gutachten bewertet.

Im Planfeststellungsbeschluss vom 25. Oktober 2005 verfügte die Planfeststellungsbehörde entsprechende Auflagen zum Schallschutz. Unter anderem wurde festgelegt:

"Die Flughafen Dresden GmbH hat auf Antrag des Eigentümers eines vollständig oder teilweise innerhalb des Lärmschutzbereichs gelegenen Grundstücks, das am 17.01.2005 bebaut oder bebaubar war, die bauphysikalischen Prüfungen und Berechnungen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen durchzuführen und für entsprechende Schallschutzvorrichtungen an Aufenthalts- und Schlafräumen Sorge zu tragen. Die Schallschutzvorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch An- und Abflüge im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern sowohl tags als auch nachts keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten. Zudem haben die Schallschutzvorrichtungen zu gewährleisten, dass der Summenpegel aus flughafenbedingtem Lärm (Fluglärm und Bodenlärm) einen Dauerschallpegel Leq(3) in Aufenthaltsräumen von tags 40 dB(A) und in Schlafräumen von nachts 35 dB(A) nicht übersteigt. Ist der gebotene Schallschutz nachts nur dadurch zu erreichen, dass die Fenster von Schlafräumen geschlossen gehalten werden, hat die Flughafen Dresden GmbH auf Antrag des Eigentümers für Belüftungseinrichtungen an Schlafräumen zu sorgen und sicherzustellen, dass bei geschlossenen Fenstern eine Mindestpegeldifferenz außen/innen von 25 dB(A) gewährleistet ist.

Der Lärmschutzbereich umfasst für den Tag- und den Nachtschutz das Gebiet, in dem für die Nachtstunden (22.00 bis 06.00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ein energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq(3) von mindestens 50 dB(A) prognostiziert wird (Anlage 1, Lärmschutzbereich). Die Grenzlinie wird unter Einbeziehung des gesamten flughafenbedingten Lärms berechnet."

Die Antragsfrist ist am 31. August 2009, zwei Jahre nach Inbetriebnahme der sanierten und verlängerten Start- und Landebahn, abgelaufen. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes wurde, bis auf wenige Einzelfälle, abgeschlossen.

Lärmkarte "Fluglärm - Lärmpegelbereiche nach DIN 4109"

Nach der Sächsischen Bauordnung ist durch den Bauherrn ein ausreichender Schallschutz bei Neu- und Umbauten zu gewährleisten. Damit der Bauherr diese Verantwortung auch tatsächlich wahrnehmen kann, wurden durch die Stadtverwaltung im Umweltatlas die Gebiete auf dem Territorium der Landeshauptstadt Dresden ausgewiesen, in denen von einer erhöhten Belastung durch Fluglärm auszugehen ist.

Anhand der amtlichen Lärmkarte kann festgestellt werden, ob für ein Bauvorhaben ein schalltechnischer Nachweis erforderlich ist und von welchem Lärmpegelbereich nach Tabelle 8 der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" auszugehen ist. Auf Basis dieser Angaben ist eine akustische Dimensionierung der Außenbauteile durch entsprechende Fachleute (Architekten, Bauingenieure, Schallschutztechniker) möglich.

Das Schallschutzprogramm am Flughafen Leipzig/Halle

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ vom 04. November 2004 in der Fassung seiner Ergänzungen und Änderungen wurden Auflagen zu umfangreichen Schallschutz-maßnahmen erteilt, die den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zum Inhalt haben. Da die Errichtung eines Frachtdrehkreuzes mit Schwerpunkt auf nächtlichem Flugverkehr einen wesentlichen Inhalt der Planungen darstellt, wurde dem Schutz des Nachtschlafes eine besondere Bedeutung beigemessen.

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH setzt diese Auflagen zum passiven Schallschutz im Rahmen des Schallschutzprogramms um.

Kriterien für den Schallschutz

Die Planfeststellungsbehörde, das Regierungspräsidium Leipzig (seit 01. August 2008 Landesdirektion Leipzig, seit 01. März 2012 Landesdirektion Sachsen), stützte sich bei der Auslegung der Nachtschutzkriterien insbesondere auf die Ergebnisse einer Studie des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) aus dem Jahre 2004.

In dieser Studie wurden die Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm auf den Schlaf Betroffener untersucht und eine diesbezügliche Dosis-Wirkungs-Beziehung abgeleitet.

Die Studie des DLR hat gezeigt, dass auch niedrige Pegel den Schlaf stören können. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung berücksichtigt, dass die Fluglärmereignisse in einer Nacht von niedrigen bis zu hohen Einzelpegeln streuen und jeweils unterschiedlichen Einfluss auf die Aufwachwahrscheinlichkeit haben.

Unter Laborbedingungen treten auch ohne Fluglärm pro Nacht im Mittel etwa 24 Aufwachreaktionen auf und es erfolgen sogar über 52-mal spontane Schlaftiefenwechsel.

Von diesen normalen Abläufen beim nächtlichen Schlaf wird dagegen das erinnerbare Aufwachen unterschieden.

Schutz der Nachtruhe

Das Regierungspräsidium Leipzig (seit 01. August 2008 Landesdirektion Leipzig, seit 01. März 2012 Landesdirektion Sachsen) hat nach eingehender Prüfung in seinem Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass durch den nächtlichen Fluglärm im Mittel weniger als eine zusätzliche Aufwachreaktion auftreten darf.

Dies bedeutet, dass pro Nacht im Mittel:

  • ein Drittel der Bevölkerung keinmal zusätzlich aufwacht,
  • ein weiteres Drittel einmal aufwacht,
  • ein Fünftel zweimal aufwacht und
  • weniger als 10 Prozent dreimal oder öfter aufwachen.
  • Mit sechs oder mehr zusätzlichen Aufwachreaktionen ist nicht zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Aufwachreaktionen nicht mit erinnerbarem Aufwachen gleichzusetzen sind, wird so ein sehr hoher Schutz gewährleistet.

Nachtschutzgebiet

Resultierend aus diesen Festlegungen wurde in der Region des Flughafens Leipzig/Halle ein Nachtschutzgebiet festgesetzt, das in seinen Ausmaßen eine Länge von ca. 45 km und eine Breite von max. 6 km aufweist. Innerhalb dieses Nachtschutzgebiets ist der Flughafen Leipzig/Halle verpflichtet, passive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist es mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

Das Nachtschutzgebiet basiert auf einer Prognose des Verkehrs im Jahre 2020, welche von 120.000 Flugbewegungen pro Jahr ausgeht. Derzeit verzeichnet der Flughafen jährlich ca. 80.000 Starts und Landungen.

Karte Nachtschutzgebiet

Jährliche Überprüfung der Nachtschutzkriterien

Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04. November 2004 erfolgen seit dem Frühjahr 2009 Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes. Diese waren bis 2016 durchzuführen und seitdem jährlich, dann alle drei Jahre. Ziel der kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Lärmaufkommen Differenzen ergeben. Ist dies der Fall, muss der passive Schallschutz angepasst werden.

Im Ergebnis der ersten turnusmäßigen Überprüfung wurde durch die Landesdirektion Leipzig (vormals Regierungspräsidium Leipzig, seit 1. März 2012 Landesdirektion Sachsen) 2009 das bis dato planfestgestellte Nachtschutzgebiet um ca. 44 km² erweitert. Dies war durch die im praktischen Betrieb überwiegende Nutzung der Start- und Landebahn Süd bedingt und führte dazu, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf baulichen Schallschutz weiter erhöhte. Im Rahmen einer Meistbegünstigungsregelung wurde das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil des Flughafens nicht verkleinert.

Bei der Überprüfung für das Betriebsjahr 2021 zeigte sich, dass Grundstücke in den Ortslagen Schkopau, Oberthau, Rübsen und weitere Bereiche im Süden der Stadt Schkeuditz im Jahr 2021 durchschnittlich von mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen waren. Bisher lagen diese Areale außerhalb des planfestgestellten Nachtschutzgebietes. 

Das Ergebnis: Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bietet der Flughafen Leipzig/Halle den durch die Ergebnisse der Untersuchung im Jahr 2021 erstmals und neu Betroffenen freiwillig den Schutz an, den die Planfeststellung im Falle der Anpassung der Kontur des Nachtschutzgebietes für die Betroffenen bereithält.

Infos zum laufenden Schallschutzprogramm finden Sie hier

Die Karte zum Nachtschutzgebiet steht hier zum Downloaden zur Verfügung.

Wie erfolgt die Dimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen?

Unter Dimensionierung wird die Festlegung der baulichen Schallschutzmaßnahmen auf Grund von Berechnungen verstanden.

Die Dimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen erfolgt in den folgenden Arbeitsschritten:

  1. Bestimmung der erforderlichen Außen-Innen-Pegeldifferenz ΔLA-I für den konkreten Standort. Die Außen-Innen-Pegeldifferenz bemisst die zu erreichende Pegelreduzierung.
  2. Ableitung des erforderlichen Gesamtbauschalldämmmaßes der Außenbauteile. Das Gesamtbauschalldämmmaß bemisst die Schallschutzeigenschaften aller Bauteile.
  3. Bestimmung des vorhandenen Gesamtbauschalldämmmaßes der Außenbauteile und Vergleich mit dem erforderlichen Gesamtbauschalldämmmaß.
  4. Ableitung des konkreten baulichen Handlungsbedarfes.

Die Beschreibung des Vorgehens bei der Dimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen finden Sie hier zum Download:

Dimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen

Mögliche bauliche Maßnahmen:

Um den Schallschutz in Schlafräumen innerhalb des Nachtschutzgebietes zu gewährleisten, müssen die Fenster geschlossen werden. Zur Sicherstellung ausreichender lufthygienischer Bedingungen werden in die Schlafräume schallgedämmte Lüfter eingebaut. Diese Lüfter saugen Außenluft an, filtern sie und gewähren somit die Frischluftzufuhr.

In Gebieten mit höherer Fluglärmbelastung können sich im Ergebnis der Dimensionierung weitere bauliche Maßnahmen erforderlich machen.

Diese können den Einbau von Schallschutzscheiben oder Schallschutzfenstern, die Dämmung von Rollladenkästen sowie bauliche Schutzmaßnahmen an Dachaußenflächen sowie Außenwänden umfassen.

Stand der Umsetzung des Schallschutzprogramms

Bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2012 sind bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLHG) mehr als 7100 Interessenbekundungen für passive Schallschutzmaßnahmen eingegangen. Diese wurden nach einer formalen Vorprüfung bezüglich der Lage innerhalb des Nachtschutzgebietes registriert. Den Antragstellern wurden Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens sowie weitere Antragsunterlagen (Datenblätter) übersandt.

Für mehr als 5.200 dieser Anträge wurden von den Antragstellern darauf hin alle notwendigen Nachweise erbracht und die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt. Mehr als 53 weitere Anträge wurden nach erfolgter Überprüfung auf Grund nicht nachweisbarer Eigentümerstellung oder aus sonstigen Gründen abgelehnt, 

zurückgezogen oder anderen bereits laufenden Antragsvorgängen zugeordnet. Derzeit verbleiben ca. 1.860 Anträge, für die durch die Antragsteller die für die Bearbeitung des Antrags notwendigen Unterlagen (insbesondere Nachweis der Eigentümerstellung) noch nicht bei der FLHG eingereicht wurden. Für diese Vorgänge ist eine weitere Antragsbearbeitung erst nach Übersendung aller notwendigen Unterlagen möglich.

Für Rückfragen zur weiteren Abarbeitung Ihres Antrages stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stabsstelle Umweltschutz des Leipzig/Halle Airports per Mail zur Verfügung.

E-Mail: schallschutz(at)leipzig-halle-airport(dot)de