Ausweiswesen am Flughafen Dresden
Der Zugang zu den Sicherheitsbereichen am Flughafen Dresden unterliegt strengen Sicherheitsbestimmungen. Diese sind im deutschen Luftsicherheitsgesetz sowie in entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union festgelegt (DVO EU 2015/1998). Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig vom Arbeitsort. Wer etwa für eine am Flughafen ansässige Firma tätig ist, kann einen entsprechenden Dauerausweis beantragen. Für kurzfristige Aufenthalte lassen sich Besucherausweise beantragen. Die Ausweisstelle am Flughafen Dresden arbeitet bei der Ausstellung der Ausweise eng mit dem Freistaat Sachsen zusammen.
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download finden Sie hier:
Bitte öffnen und bearbeiten Sie aus Kompatibilitätsgründen das Dokument „Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung“ mit dem Adobe Acrobat Reader.
- Bestätigungsanfrage für Arbeiten von Firmen am Flughafen Dresden
- Antrag auf Erteilung eines Flughafenausweises
- Antrag auf Erteilung einer Kfz-Berechtigung
- Antrag auf Erteilung eines Fahrausweises
- Antrag auf Erteilung eines Tagesausweises mit Begleitung
- Änderungsmitteilung nach § 7 Abs. 9a LuftSiG“ für Umzugsmeldungen, Namensänderungen und Arbeitgeberwechsel