Energieversorgung am Flughafen Dresden
Information zu Energiepreisbremsen der Bundesregierung
Zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen hinsichtlich der hohen Energiekosten, hat der Gesetzgeber mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) und dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) die Einführung von Preisbremsen beschlossen. Die Flughafen Dresden GmbH wird als Energieversorgerin bzw. Vermieterin die sich daraus ableitenden Maßnahmen umsetzen und Preisbremsen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterreichen.
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