Allgemeine Geschäftsbedingungen Parken am Flughafen Leipzig/Halle
A. Allgemeine Online-Buchungsbedingungen
Online-Stellplatzbuchung, Stellplatzreservierung, Buchungsbestätigung, Anzahl Ein- und Ausfahrten, Umbuchung, Stornierung, Nachzahltarif, Widerrufsrecht, Vertragsabschluss, Rechnungsadresse, Datenschutz
- Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der Flughafen Leipzig/Halle GmbH („FLH“) verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden („Mieter“), ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungsvertrages („Reservierungsvertrag“) bzw. Stellplatzmietvertrages („Mietvertrag“) gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterbreiten.
- Durch Betätigen des Buttons „zur Zahlung und verbindlich buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrages ab. Eine gewerbliche Anmietung/Reservierung von Stellplätzen für Dritte bzw. deren Weitervergabe oder Untervermietung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FLH.
- Der Mietzins („Parkentgelt“) und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sind sofort bei Abgabe des Angebotes per PayPal oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig. Das Zahlungsmedium (PayPal oder Kreditkarte) sollte mindestens bis zum Ende der in der Buchungsbestätigung bestimmten Einstelldauer („Mietzeit“) gültig sein. Andernfalls wird bei einer Stornierung eine Servicepauschale erhoben (s. u. Ziff. 7). Die Annahme des Angebotes des Mieters erfolgt durch eine Bestätigung der FLH unverzüglich nach Abgabe des Angebotes und Zahlung des Parkentgeltes (Buchungsbestätigung). Der Abschluss des Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Zahlung des Parkentgeltes auf dem Konto der FLH. Schlägt die Zahlung des Parkentgelts fehl, so kommt ein Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag nicht zustande. Hat der Mieter das Fehlschlagen des Forderungseinzugs zu vertreten, so hat er der FLH die dafür anfallenden Mehrkosten einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € (brutto) zu erstatten. Mit Abschluss des Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrages ist die FLH verpflichtet, für den Mieter in der Parkierungsanlage gemäß Buchungsbestätigung für die Mietzeit einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Buchungsbestätigung genannten Parkentgeltes zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der Parkierungsanlage gemäß Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag besteht nicht. Sollte in der vereinbarten Parkierungsanlage das Parken nicht möglich sein (u. a. wegen Bauarbeiten), stellt die FLH dem Mieter einen Stellplatz in einer vergleichbaren Parkierungsanlage zur Verfügung. Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in der Buchungsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall verfällt die Reservierung und die FLH ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
- Der Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag berechtigt zu einer Einfahrt in die Parkierungsanlage. Er endet mit der Ausfahrt aus dem gebuchten/gewählten Parkhaus/Parkplatz. Mehrfache Ein- und Ausfahrten sind nicht möglich. Die Datum- und Zeitangabe der Ein- und Ausfahrt ist vom Mietern selbst zu wählen.
- Die Zufahrt zum gewählten Parkplatz ist nur innerhalb des angegebenen Datums- und der Zeitangabe möglich. Eine Zufahrt vor dem gewählten Zeitraum ist nicht möglich. Je nach Produkt kann dieses bis 60 bzw. 15 Min. vor der gewählten Zeit noch geändert werden.
- Bei der Online-Reservierung hat der Mieter bei der Einfahrt den auf der Reservierungsbestätigung angegebenen QR-Code am Einfahrt- und Ausfahrtsterminal zu nutzen. Hat der Mieter bei der Reservierung auch das amtliche Kfz-Kennzeichen als Zugangsmedium gewählt, so öffnet sich die Schranke nach dem Erkennen des Kfz-Kennzeichens automatisch. In beiden Fällen ist kein Parkschein zu ziehen.
- Bei Überschreitung der reservierten Parkdauer, fallen nach Ende des gebuchten Parkzeitraumes 10,00 EUR (brutto) an. Ebenso für alle weiteren 24 Stunden. Mit Nutzung des QR Codes der Onlinereservierung muss der Nachzahltarif vor der geplanten Ausfahrt einem der Kassenautomaten vor Ort oder an einer Ausfahrt (P7, P15) bargeldlos bezahlt werden.
- Eine Umbuchung ist im Tarif FLEX für eine Einmalgebühr von 5,00 EUR und kostenfrei im Tarif FLEX PLUS unter folgenden Voraussetzungen möglich:
(1) der Kunde ist bereits im Online-Buchungssystem registriert und nimmt innerhalb seiner Reservierungen die Umbuchung vor oder er hat die Mailbestätigung der Buchung und nutzt dort den „Änderungslink“
(2) die Umbuchung erfolgt maximal 60 Minuten (im FLEX Tarif) oder 15 Minuten (im FLEX PLUS Tarif) vor Beginn der gebuchten Reservierungszeit
(3) im gebuchten Parkhaus oder auf dem gebuchten Parkplatz sind Parkplätze zur Online-Buchung verfügbar.
Die Umbuchung muss im Online-Buchungssystem über Betätigung des Buttons „Ändern“ erfolgen. Sollte der Mieter den Stellplatz nicht nutzen, ohne dass eine Umbuchung erfolgt ist, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Parkentgeltes. Sollte durch das Umbuchen ein günstigeres Parkentgelt entstehen, ist eine Auszahlung des Differenzbetrages nicht möglich. Die Reservierungsgebühr wird bei Umbuchungen nicht zurückerstattet oder verrechnet. - Eine Stornierung des Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag ist je nach gebuchten Tarif möglich. Die Stornierung muss im Online-Buchungssystem oder in der Mailbestätigung durch Betätigung des Buttons „Stornierung“ erfolgen. Die Buchungsgebühr sowie die Stornierungsgebühr selbst wird bei Stornierungen nicht zurückerstattet. Das für die Buchung verwendete Zahlungsmedium (PayPal oder Kreditkarte) wird im Falle einer Stornierung für die Gutschrift des Parkentgeltes verwendet.
Es gelten folgende Stornierungsgebühren (wenn nicht anders ausgewiesen):
(1) Stornierung bis zu 10 Tage vor Beginn der Reservierung: 10 % der Parkkosten
(2) Stornierung von 9 bis 6 Tage vor Beginn der Reservierung: 50 % der Parkkosten
(3) Stornierung ab 5 Tage bis zu 30 Minuten vor Beginn der Reservierung: 90 % der Parkkosten
Haben sich die Daten des für die Buchung verwendeten Zahlungsmediums des Mieters seit der Buchung geändert (z. B. Änderung der Gültigkeit der Kreditkarten etc.), ist eine Stornierung über das Online-Buchungssystem und die Erstattung des Parkentgeltes durch automatische Gutschrift über das Zahlungsmedium nicht mehr möglich. Der Mieter muss sich in diesem Fall per E-Mail an parken.lej@mdf-ag.com wenden. In diesem Fall erhebt die FLH für den erhöhten Bearbeitungsaufwand der Stornierung eine Servicepauschale in Höhe von 10,00 € (brutto). - Eine Rückerstattung des Parkentgeltes ist nicht möglich, wenn der Mieter sein Fahrzeug auf einer anderen Parkfläche parkt als ursprünglich gebucht oder statt der Onlinebuchung vor Ort mit einem gezogenen Ticket einfährt. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages bzw. vorzeitigen Ausfahrt von der Parkfläche, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung. Nicht genutzte Parktage verfallen.
- Eine Rückerstattung des Parkentgeltes für den Fall, dass der Mieter den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist ausgeschlossen.
- Eine Rückerstattung der Buchungsgebühr ist immer ausgeschlossen, auch wenn der Mieter den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der genannten Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
- Bei Anfragen per E-Mail an parken.lej@mdf-ag.com wird im Falle einer Kulanzerstattung für die Bearbeitung eine Servicepauschale in Höhe von 10,00 € (brutto) erhoben.
- Die Änderung der Rechnungsadresse einer nach der Parkplatzbuchung ausgestellten Rechnung ist nicht möglich.
- Es gelten zusätzlich zu dieser Vereinbarung noch die „Allgemeinen Einstellbedingungen für Mieter“.
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Flughafen Leipzig, Terminalring 11, 04435 Flughafen Leipzig/Halle; E-Mail: parken.lej@mdf-ag.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. - Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass im Falle von Buchungen über die Online-Plattform auch Daten (z.B. IP-Adresse) erhoben und gespeichert werden. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses sowie der Inanspruchnahme der Leistung. Es dient aber auch der Abwehr von Betrugsversuchen.
Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO können Sie unserer Datenschutzrichtlinie entnehmen.
Diese ergänzend gilt Folgendes: Sofern der Mieter dies bei der Anmeldung gestattet hat, ist die FLH berechtigt, personenbezogene Daten für eigene Werbemaßnahmen (via Email, Newsletter etc.) zu verarbeiten und zu nutzen.
B. Allgemeine Einstellbedingungen für Mieter
1. Mietvertrag, Videoüberwachung, verantwortliche Datenschutzstelle
- Falls nicht schon ein Mietvertrag im Rahmen einer Online-Stellplatzbuchung gemäß lit. A) geschlossen wurde, kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zwischen der FLH und dem Fahrer (Mieter) mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.
- Die FLH verarbeitet die personenbezogenen Daten der Mieter (u. a. die Kfz-Kennzeichen aller einfahrenden Kfz) unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Mieter willigt am Ende des Bestellvorgangs ausdrücklich in die Verarbeitung des Kfz-Kennzeichens ein. Falls der Mieter nicht der Halter des Fahrzeuges ist, erklärt er zudem, dass er vom Halter bevollmächtigt worden ist, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abzugeben.
- Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage FLH - Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Für die Videoüberwachung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Terminalring 11, 04435 Flughafen Leipzig/Halle.
2. Parkentgelte, Mietzeit, Anzahl Ein- und Ausfahrten, QR-Code. Nachzahltarif, Karenzzeit, Parkschein, Verlustticket, Vertragsstrafe
- Der Mietzins (Parkentgelt) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeuges in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Mietzeit) und nach der bei Einfahrt des Fahrzeuges geltenden Preisliste, die vor Ort aushängt. Bei einer Online-Reservierung hat der Mieter bei der Einfahrt den auf der Reservierungsbestätigung angegebenen QR-Code am Ein- und Ausfahrtsterminal zu nutzen bzw. bei der Reservierung das amtliche Kfz-Kennzeichen als Zugangsmedium gewählt, so öffnet sich die Schranke nach dem Erkennen des Kfz-Kennzeichens automatisch. In allen anderen Fällen ist ein Parkschein zu ziehen.
- Außer bei Online-Reservierungen ist das Parkentgelt vor der Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an jedem Kassenautomaten (mit EC- oder Kreditkarte) zu bezahlen oder bei der Ausfahrt am Ausfahrtsterminal mit einer EC- oder Kreditkarte zu entrichten. Bei Online-Reservierungen ist bei der Ein- und bei der Ausfahrt das angegebene Identifikationsmedium am Einfahrt- bzw. Ausfahrtterminal zu nutzen. Falls der Mieter die online gebuchte Mietzeit überschreitet, wird für die zusätzliche Mietzeit ein zusätzliches Entgelt gemäß Nachzahltarif (s. Abschnitt A Punkt 5.) erhoben, das bei der Ausfahrt zu zahlen ist. Schlägt der Forderungseinzug fehl und hat der Mieter dies zu vertreten, so hat er der FLH die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.
- Nach dem Bezahlvorgang ist die Parkierungsanlage unverzüglich zu verlassen. Wird die Ausfahr-Karenzzeit von 10 Minuten nach dem Bezahlvorgang überschritten, wird das Parkentgelt bis zur Ausfahrt neu berechnet. Der Mietvertrag endet mit der Ausfahrt aus dem gebuchten Parkhaus/der gebuchten Parkfläche. Mehrfache Ein- und Ausfahrten sind nicht möglich.
- Der Parkschein oder andere dem Mieter ausgehändigten Berechtigungsnachweise (z. B. Ticket) sind vom Mieter sorgfältig zu verwahren. Für die FLH gilt der jeweilige Besitzer des Berechtigungsnachweises als zur Benutzung des betreffenden Fahrzeuges berechtigt. Die FLH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen.
- Verliert der Mieter seinen Parkschein oder den sonstigen Berechtigungsnachweis, schuldet er für die Mietzeit das Parkentgelt und für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages Nutzungsersatz. Der Verlust des Parktickets kostet je Parkplatz einen vordefinierten und vor Ort ausgewiesenen Mietpreis. Bei Dauerparkern werden bei Verlust oder Beschädigung von Parkkarten Gebühren gemäß der gültigen Entgeltordnung fällig (veröffentlicht unter www.mdf-ag.com/b2b/aviation-und-handling/general-aviation/flughafen-leipzig/halle).
3. Einstellbestimmungen
- Es gelten die Vorschriften der StVO.
Die in der Parkierungsanlage angebrachten Verkehrszeichen und Schilder sind zu beachten. - Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger („Fahrzeuge“) abzustellen. Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen (§ 29 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
- Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Dauerparker, Behinderte, u.ä.), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen.
- Im Parkhaus darf die Fahrzeughöhe 1,90 m und die maximale Fahrzeuglänge 4,50 m nicht überschreiten. Auf allen anderen Parkflächen ist eine Fahrzeuglänge bis zu 5,10 m erlaubt. Das im Parkhaus zugelassene Maximalgewicht des Fahrzeuges beträgt 2,5 t.
- Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
- In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet:
- die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern
- das unnötige Laufenlassen von Motoren
- das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand
- der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren
- die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen
- die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl. - Der Mieter hat außerdem die sonstigen Benutzungsbestimmungen gemäß lit. C) und die Anweisungen des FLH - Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
4. Haftung der FLH, Ausschlussfristen, Verbraucherstreitbeteiligung
- Während der Dauer des Mietvertrages haftet die FLH für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Die FLH haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Flughafen-Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Terminalring 11, 04435 Flughafen Leipzig/Halle. - Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der FLH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FLH beruhen.
- Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden FLH - Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesen die Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei der FLH unter der in Ziffer IV.1. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen (Ausschlussfristen). Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß den vorstehenden Sätzen, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die FLH den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Vorstehende Ziffern 1 und 2 gelten unabhängig davon, ob die Haftung der FLH auf dem Mietvertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht.
- Die FLH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der FLH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden.
6. Zurückbehaltungsrecht, gesetzliches Pfandrecht, Entfernung und Verwertung des Fahrzeuges
- Der FLH stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen der FLH in Verzug, so kann die FLH die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.
- Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters das Fahrzeug von dem Parkplatz insbesondere abschleppen lassen, wenn
a.) die festgelegte Höchstparkdauer oder vertragliche Mietzeit überschritten ist,
b.) das eingestellte Fahrzeug den Betrieb des Parkplatzes gefährdet, wie z.B. durch Auslaufen von Flüssigkeiten
c.) das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß innerhalb der frei gekennzeichneten Parkflächen abgestellt wurde und es aufgrund dessen zu Behinderungen andere Gäste/Mieter kommt
d.) das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit stillgelegt wird
e.) der Abstellort gegen die Flughafenbenutzungsordnung verstößt (Parken am Sicherheitszaun etc.)
6. Vertragsdauer, Kündigung, Räumung
- Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungsanlage, spätestens jedoch 6 Wochen nach Einfahrt in die Parkierungsanlage, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas Anderes ist ausdrücklich vereinbart.
- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die FLH ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziff. III. verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
- Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkentgelte zu bezahlen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die FLH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
- Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziff. III. oder sonstigen Besitzstörungen ist die FLH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens mehr als acht Stunden vergangen sind. Ferner ist die FLH berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstandvereinbarung, Anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist Leipzig.
- Für das Vertragsverhältnis, das zwischen der FLH und dem Mieter zustande kommt, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die FLH ist berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise undurchführbar oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in Kraft.
C. Sonstige Benutzungsbestimmungen
Für alle Benutzer der Parkierungsanlage gelten die Benutzungsbestimmungen gemäß lit. B) Ziffer III. 3 – 5.
Außerdem ist in der Parkierungsanlage nicht gestattet:
- das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden
- das Rauchen und die Verwendung von Feuer
- das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage
- die Durchführung von werblichen Maßnahmen jeder Art, es sei denn, diese sind ausdrücklich von der FLH genehmigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Parken am Flughafen Leipzig/Halle können Sie auch hier als PDF herunterladen.