Corona-Krise: Mitteldeutsche Flughäfen sichern Betriebsfähigkeit

Cargo-Hub Leipzig/Halle garantiert Versorgung und funktionierende Lieferketten. Die globale Corona-Pandemie hat zu schweren Einschränkungen im gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland geführt. Wie alle anderen Standorte bundesweit tragen die Flughäfen Dresden (DRS) und Leipzig/Halle (LEJ) die einschneidenden Folgen einer Luftverkehrsbranche, die vorerst am Boden bleiben muss.

 

Um die Betriebsfähigkeit der Airports Dresden und Leipzig/Halle zu sichern und kritische Ressourcen zu schonen, hat die Mitteldeutsche Flughafen AG einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Krisenbewältigung aufgelegt. Hauptbestandteile des Krisenpakets sind veränderte Betriebszeiten an den Airports und eine Vereinbarung zur Kurzarbeit.

Garantierte Versorgung und funktionierende Lieferketten

Mit dem Maßnahmenbündel wird in besonderem Maße dem Standort Leipzig/Halle als Frachtflughafen und einem der führenden Cargo-Hubs Europas für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und der Aufrechterhaltung von Lieferketten entsprochen. „Leipzig/Halle ist mit seinen Cargokunden von herausragender Bedeutung für unser Land“, erklärt Götz Ahmelmann, Vorstandsvorsitzender der Mitteldeutschen Flughafen AG. „Gerade angesichts des eingeschränkten Verkehrs im Schengen-Raum garantieren wir als Frachtflughafen die Versorgung der Bevölkerung sowie funktionierende Lieferketten für die Wirtschaft.“

Veränderungen im operativen Betrieb

Die Mitteldeutschen Flughäfen reagieren auf den fast vollständig zum Erliegen gekommenen Passagierverkehr mit folgenden Anpassungen des Flughafenbetriebs:

  • Starts und Landungen müssen an beiden Flughäfen mit einem Vorlauf von 24 Stunden angemeldet werden. Dieser Vorlauf gilt auch für Fluggesellschaften, die ihre Flugzeuge vorübergehend abstellen möchten.
  • Am Standort Leipzig/Halle wird die Nordbahn in der Zeit von 6 bis 22 Uhr geschlossen.
  • Flugzeuge, die von den Elbe Flugzeugwerken in Dresden gewartet werden, können derzeit nach Voranmeldung landen und starten.
  • Rückholflüge und Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen, zur Erfüllung humanitärer, polizeilicher und hoheitlicher Aufgaben sowie Landungen aus Flugsicherheitsgründen sind weiterhin an beiden Airports möglich.
    Die Maßnahmen entlasten den operativen Betrieb. Das zur Verfügung stehende Personal kann zielgerichtet eingesetzt werden, etwa indem Schichtgrößen bei den Flughafenhafenfeuerwehren reduziert werden. „Wir sichern mit diesen Entscheidungen die Betriebsfähigkeit beider Flughäfen“, sagt Götz Ahmelmann.

Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Mit sofortiger Wirkung wurde eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit sowohl im operativen Bereich als auch in der Verwaltung unterzeichnet. Der Umfang der Kurzarbeit wird dabei individuell zum wegfallenden Arbeitsvolumen festgelegt und kann vereinzelt bis zu 100 Prozent Arbeitsausfall betragen. Sie tritt zum 1. April in Kraft und gilt zunächst bis Ende August: Eine betriebsbedingte Verlängerung der Kurzarbeit wird unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen kontinuierlich geprüft. Flughafenchef Götz Ahmelmann: „Unser wichtigstes Ziel ist es, unsere Arbeitsplätze durch diese Krise zu bringen – das wird uns auch gelingen. Betriebsbedingte Kündigungen wollen wir unbedingt vermeiden.“

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